
Als Wahlärztin verrechne ich Ihnen meine erbrachten Leistungen direkt.
Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die bar oder per Bankomat zu begleichen ist. Mit dieser entsprechenden Honorarnote und der Zahlungsbestätigung kann bei der Krankenkasse eine Rückerstattung beantragt werden. Wir übernehmen diese Beantragung gerne für Sie. Die Rückerstattung umfasst in der Regel 80% des Kassentarifs der erbrachten Leistung.
Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich verfügen, so übernimmt diese in der Regel die verbleibenden Kosten.

Was bedeutet das für Sie?
- geringere bis keine Wartezeiten
- ausreichend Zeit für Ihre Anliegen
- individuelle Therapiepläne und -konzepte
- täglich Akuttermine
- Kassenrezepte, Überweisungen und Krankmeldungen
Die Vorsorgeuntersuchung wird zur Gänze von der Krankenkasse übernommen, ist somit nicht mit weiteren Kosten für Sie verbunden.
